Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
„bar 'n' fly“
§ 1
Inhalt und Geltung des Angebotes
(1) „bar 'n' fly“ unterbreitet dem Interessenten
ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist 2 Wochen
nach Zugang beim Interessenten verbindlich.
(2) Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote
sind – auch bezüglich der Preisangaben –
freibleibend und unverbindlich.
§ 2
Vertragsabschluss
(1) Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme des
individuellen Angebotes innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt.
Die Annahme ist nur durch eine schriftliche oder fernschriftliche
Bestätigung des Interessenten möglich.
(2) Nach dieser Frist erlischt das Angebot, wenn keine
Bestätigung des Angebotes bei „bar 'n' fly“
vorliegt. In diesem Fall muss ein dennoch angestrebter
Vertrag erneut verhandelt werden.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder
sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§ 3
Eigentum an Skizzen, Entwürfen und Konzepten
(1) Soweit nicht anders vereinbart worden ist, verbleiben
die im Auftrag des Kunden angefertigten Entwürfe,
Skizzen und Konzepte im Eigentum von „bar 'n' fly“.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Einwilligung
von „bar 'n' fly“ zu benutzen.
(2) Für die Erstellung von Konzepten jeglicher Art
ist ein Aufwandsersatz in Höhe von 15 % des voraussichtlichen
Gesamtvolumens vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei endgültiger
Auftragsvergabe an „bar 'n' fly“ wird dieser
Betrag auf die Gesamtsumme angerechnet.
§ 4
Terminänderung
(1) Eine Terminänderung auf Wunsch des Auftraggebers
ist spätestens 2 Wochen vor dem Vertragstermin (Auftrittstermin,
Veranstaltungstermin etc.) gegen Verwaltungskosten i.H.v.
25,00 EUR bei Einverständnis von „bar 'n' fly“
möglich.
(2) Wird die Terminänderung mehr als 4 Wochen vor
dem Vertragstermin durch Einverständnis beider Vertragsparteien
festgelegt, entfällt die Verwaltungsgebühr.
§ 5
Rücktritt
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich
möglich und muss spätestens 1 Monat vor dem
Vertragstermin bei „bar 'n' fly“ (Vasko Lalic,
Forellenweg 7a, 83026 Rosenheim) eingehen. Bei verspätet
eingegangenem Rücktritt wird eine Stornogebühr
i.H.v. 50 % der vereinbarten Vergütung sofort fällig.
(2) Ein Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor dem
vereinbarten Vertragstermin ist nicht möglich. Der
Auftraggeber schuldet in diesem Fall die vertraglich vereinbarte
Vergütung in voller Höhe.
(3) „bar 'n' fly“ behält sich die Geltendmachung
eines höheren Schadens vor.
§ 6
Nebenkosten
(1) Je nach Veranstaltungszeitpunkt und -ort erfolgt
die Anreise am Vortage oder am Veranstaltungstag, die
Abreise nach Ende der Veranstaltung oder am Tag danach.
(2) Zugangsberechtigungen sowie Parkausweise für
das gesamte Personal werden vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt.
(3) Preise verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer
§ 8
Technische Voraussetzungen
(1) Bei Veranstaltungen im Freien, ist der Auftraggeber
verantwortlich für eine ausreichende Überdachung
des Barareals zu sorgen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung
eines angemessenen Stromanschlusses am Arbeitsplatz.
(3) Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung
eines Wasseranschlusses auf dem Veranstaltungsgelände.
(4) Sämtliche behördliche Genehmigungen müssen
vom Auftraggeber selbst eingeholt werden.
§ 9
Versicherung
Die von „bar 'n' fly“ in die Veranstaltung
eingebrachten Gegenstände werden durch den Auftraggeber
gegen alle Gefahren versichert. Der Auftraggeber verpflichtet
sich für die Veranstaltung eine angemessene Haftpflichtversicherung,
welche die Auftragserfüllung durch „bar 'n'
fly“ mitumfasst, abzuschließen.
§ 10
Schlechterfüllung
Verstößt der Auftraggeber gegen seine im Vertrag
oder im Angebot festgelegten Pflichten, ist „bar
'n' fly“ berechtigt die Erfüllung des Vertrages
zu verweigern. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall
die vereinbarte Vergütung und die bereits entstandenen
Nebenkosten in voller Höhe. Diese werden mit Auftragsverweigerung
sofort fällig.
§ 11
Zahlungsweise
(1) Die Vergütung nebst Nebenkosten ist zahlbar
binnen 2 Wochen nach Auftragserfüllung auf das Konto
von „bar 'n' fly“ mit Hinweis auf die Auftrags-
und die Kundennummer bei der:
Postbank München
BLZ: 700 100 80
Konto-Nr: 793 331 807
(2) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug,
ist „bar 'n' fly“ berechtigt jährlich
10 % Zinsen über den Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen.
(3) Verkaufs-, Bar- oder Servicepersonal von „bar
'n' fly“ sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt;
ausgenommen sind Beträge bis zu 500 € in bar
gegen Aushändigung einer Quittung. Im Übrigen
können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar
an „bar 'n' fly“ oder auf ein angegebenes
Bankkonto erfolgen.
(4) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält
sich „bar 'n' fly“ ausdrücklich vor.
Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und
sind sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn „bar 'n' fly“ endgültig
über den Betrag verfügen kann. Im Falle der
Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wurde.
(5) Der Auftraggeber ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 12
Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart worden ist, gelten die an „bar 'n' fly“
im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen
nicht als vertraulich.
§ 13
Schriftformerfordernis
Weitere nicht in dem Vertrag vereinbarten Nebenabreden
wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages
gelten nur wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies
gilt ebenfalls für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 14
Haftung
(1) Das Schadensrisiko trägt der Auftraggeber. Von
Art und Umfang der Tätigkeit ist der Auftraggeber
aufgeklärt worden. Eine Haftung von „bar 'n'
fly“ ist bei fehlendem Vorsatz ausgeschlossen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftrag naturgemäß
gefahrengeneigte Tätigkeit von „bar 'n' fly“
erfordert und entlastet „bar 'n' fly“ von
jeglicher Haftung gegenüber sich und Dritten, die
nicht auf Vorsatz beruht.
§ 15
Gerichtsstandvereinbarung
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
oder eventuelle Schadenersatzansprüche in Verbindung
mit dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand
München.
§ 16
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung
tritt eine, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und
Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
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